

Der Lockdown vom 16.12.20 wird nicht nur bis zunächst 31.01.21 verlängert, sondern auch verschärft! Tennishallen dürfen teilweise geöffnet bleiben. Was ist wo erlaubt?
Durch die nach wie vor extrem hohen und täglich wieder steigenden Infektionszahlen am Corona Virus herrschen weiter sehr aufreibende Zeiten mit kurzfristigen Entscheidungen. Nach sehr engen Absprachen mit unseren Partnervereinen, mit den Betreibern unserer Partnerhallen- die Zusammenarbeit mit Trainer-Kollegen & Verbänden, dem Austausch mit den verschiedenen Landesregierungen, etc. können wir die Nachricht verkünden, dass Stand: 08.01.21 unsere Partnerhallen in Hessen nach wie vor geöffnet bleiben!
Einschränkungen ergeben sich in Hessen jedoch nur dadurch, dass freies Einzelspielen oder Einzeltraining (1 Trainer + 1 Schüler) pro Platz erlaubt sind oder freies Doppel spielen, sofern alle 4 Spieler aus demselben Hausstand kommen. In Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz müssen die Tennishallen Stand jetzt weiter geschlossen bleiben. Hier darf wie auch in den zuvor genannten anderen beiden Bundesländern im Freien gespielt werden, was in diesen winterlichen Tagen nicht zur Debatte steht.

Wir bitten daher alle unsere Trainingsteilnehmer, sich dementsprechend zu arrangieren und unsere individuell erstellten Wochentrainingspläne solidarisch anzunehmen. Außerdem gilt darauf hinzuweisen, dass Eltern oder sonstige Begleitpersonen sich während des Trainings nicht in der Halle, auf dem jeweiligen Hallenplatz oder auf dem jeweiligen Außenplatz aufhalten dürfen. Auch ein Aufenthalt in Clubhäusern, Aufenthaltsräumen oder dergleichen ist nicht gestattet. Die Umkleiden werden ebenfalls gesperrt sein. Die Toiletten sind geöffnet.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in den gesamten Hallenbereichen (inkl. Zugang) die Maskenpflicht gilt. Desinfektionsmittel stehen zum Gebrauch ausreichend zur Verfügung.
Wir freuen uns und danken der Landesregierung Hessen, dass wir weiterhin dem Tennissport nachgehen können. Und wir hoffen zudem auf Ihre Mithilfe, dass wir diese Zeiten GEMEINSAM gut überstehen!
Diese vom Gesetzgeber ermöglichte Chance wollen wir nicht aufs Spiel setzen! Habt bitte Verständnis dafür, dass wir das Nichteinhalten der Vorgaben (AHA-Regel, etc.) nicht nur mahnend ansprechen, sondern dies auch vom jeweiligen Hallenbetreiber oder Verein sanktioniert werden kann werden (Hausrecht).
Wir als professionell und aus Leidenschaft zu unserem Sport arbeitende Tennisschule sehen uns gerade jetzt in der Pflicht, die Vernünftigen vor den Unvernünftigen zu schützen. Bleibt sportlich und gesund!